Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rent a Car Manare doo (nachfolgend: Vermieter) vermietet ein Fahrzeug an den Mieter (nachfolgend: Mieter), dessen Daten auf der ersten Seite des Fahrzeugmietvertrags angegeben sind, zu folgenden Bedingungen:
1. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet:
- Den Fahrzeugmietvertrag eigenhändig zu unterzeichnen und damit allen Vertragsbestimmungen und diesen Bedingungen zuzustimmen
- Die im geltenden Preisverzeichnis aufgeführten Preise und Mietbedingungen als wesentlichen Vertragsbestandteil zu akzeptieren
- Für die Kategorien A bis E mindestens 21 Jahre alt zu sein und seit mindestens 2 Jahren einen gültigen Führerschein zu besitzen
- Für die Kategorien K/CDMR bis U/IWMR mindestens 23 Jahre alt zu sein und seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein zu besitzen
- Das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand mit allem Zubehör und allen Dokumenten entgegenzunehmen
- Das gemietete Fahrzeug fristgerecht oder früher auf Verlangen des Vermieters zurückzugeben
- Die Zustimmung des Vermieters für eine Verlängerung des vereinbarten Mietzeitraums mindestens 48 Stunden vor Ablauf der Rückgabefrist einzuholen
- Die Fahrt sofort zu unterbrechen, wenn der Kilometerzähler defekt ist, und den Vermieter über den Defekt zu informieren
- Das Fahrzeug während der Nutzung ordnungsgemäß zu pflegen und zu schützen
- Das gemietete Fahrzeug nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, zu gesetzwidrigen Zwecken, zur Fahrausbildung, zum bezahlten Personen- oder Gütertransport oder zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen zu nutzen
- Das Fahrzeug nicht über die zulässige Nutzlast hinaus zu beladen
- Das gemietete Fahrzeug ohne Genehmigung des Vermieters nicht im Ausland zu verwenden
- Ohne Genehmigung des Vermieters keine Teile, Baugruppen oder Geräte am Fahrzeug auszutauschen
- Die Kraftstoffkosten selbst zu tragen
Rent a Car Manare doo hält strikt die vom Fahrzeughersteller empfohlenen Serviceintervalle ein. Daher ist der Mieter verpflichtet, die Manare doo-Filiale unverzüglich zu informieren, wenn am Armaturenbrett oder am Bordcomputer des gemieteten Fahrzeugs eine Warnleuchte aufleuchtet.
2. Schadensersatz
Hält der Mieter die Bedingungen aus Artikel 1 nicht ein, verpflichtet er sich, dem Vermieter den gesamten daraus entstandenen Schaden zu ersetzen, dessen Höhe der Vermieter festlegt.
3. Wartungskosten
Der Vermieter erstattet dem Mieter gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises die Kosten für Öl und die vom Hersteller vorgeschriebene regelmäßige Fahrzeugwartung (ausgenommen Fahrzeugwäsche während der Mietzeit).
4. Kaution und Zahlung
Der Mieter ist verpflichtet, bei der Fahrzeuganmietung eine Kaution zu hinterlegen. Der Mindestbetrag der Kaution beträgt 500 EUR im Gegenwert in Landeswährung. Die gesamten Mietkosten muss der Mieter unmittelbar nach Beendigung der Miete oder bei der Fahrzeugübernahme zahlen, sofern der Vermieter dies entscheidet. Manare doo Rent a Car akzeptiert keine Debitkarten als Kaution.
5. Verkehrsverstöße und Bußgelder
Der Mieter ist verpflichtet, alle durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs entstandenen Bußgelder und Verkehrsverstöße zu bezahlen, einschließlich Parkbußgelder während der Mietzeit.
Personen zwischen 21 und 25 Jahren zahlen eine Jungefahrer-Gebühr von 3.000 RSD pro Mietvorgang für berechtigte Fahrzeuge. Personen zwischen 70 und 75 Jahren zahlen eine Seniorenfahrer-Gebühr von 3.000 RSD pro Mietvorgang.
6. Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten
Im Mietpreis ist eine Versicherung für Schäden an Dritten bis zur gesetzlich festgelegten Haftungsgrenze enthalten.
7. Nicht im Mietpreis enthaltene Risiken
- Schäden am gemieteten Fahrzeug durch einen Verkehrsunfall
- Schäden am Fahrzeug außerhalb eines registrierten Verkehrsunfalls (z. B. Parkschäden)
- Verschwinden oder Diebstahl des gemieteten Fahrzeugs
- Teilweise oder vollständige Erwerbsminderung, Tod des Fahrers und der Mitfahrer infolge eines Unfalls
8. Schadenshaftung
Der Mieter haftet für Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie für Schäden durch Nichtnutzung (Fahrzeugausfallzeit während der Reparatur). Der Finanzverlust wird zum Tagesmietpreis gemäß dem geltenden Preisverzeichnis berechnet.
Versicherungen
9. CDW — Kollisionsschadenschutz
Der Mieter kann durch Abschluss einer CDW-Versicherung Deckung für Schäden am gemieteten Fahrzeug bei Verkehrsunfällen oder anderen Ereignissen erhalten. Alle Fahrzeugschäden während der Mietzeit müssen dem Vermieter und der zuständigen Polizeibehörde sofort vor Ort gemeldet werden. Diese Versicherung gilt nicht für Albanien und das Gebiet des Kosovo.
10. THW — Diebstahl- und Verlustversicherung
Der Mieter kann eine THW-Versicherung gegen Fahrzeugverlust durch Diebstahl abschließen. Diebstahl oder Verschwinden des Fahrzeugs muss unverzüglich dem Vermieter und der zuständigen Polizei gemeldet werden. Wird der Diebstahl nicht bei der Polizei angezeigt, zahlt der Mieter den vollen Fahrzeugwert. Diese Versicherung gilt nicht für Albanien und das Gebiet des Kosovo.
11. PAI — Insassenunfallversicherung
Der Mieter kann eine Versicherung für alle Mitfahrer (außer dem Fahrer) bis zur Anzahl der zugelassenen Sitzplätze im Fahrzeug für Invalidität oder Tod infolge eines Verkehrsunfalls abschließen. Die Versicherung gilt nicht, wenn der Mieter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt.
Zusätzliche Mietbedingungen
Abrechnung und Dauer
- Mietgebühren werden in serbischen Dinar (RSD) ausgewiesen
- Mindestmietzeit ist 24 Stunden, maximal erlaubt 300 km pro 24 Stunden. Jeder weitere Kilometer: 10 RSD/km + MwSt.
- Überschreitungen bis 59 Minuten werden nicht berechnet. Nach 60 Minuten wird ein weiterer Miettag berechnet
- Unerlaubte Mietverlängerung wird zusätzlich zum Tagessatz mit einer Pauschalgebühr von 300 EUR pro Tag belastet
Preisliste Zusatzleistungen
- Fahrzeuglieferung/-abholung innerhalb des Stadtzentrums: 500 RSD pro Service
- Service außerhalb der Öffnungszeiten: 1.500 RSD pro Service
- Fehlender Kraftstoff bei Rückgabe: 3 EUR pro Liter
- Außenwäsche stark verschmutztes Fahrzeug: 2.400 RSD
- Chemischreinigung des gesamten Fahrzeugs: 12.000 RSD
- Kindersitz: 2.500 RSD pro Mietvorgang; zerstört: 200 EUR
- Schneeketten: 1.500 RSD pro Mietvorgang; zerstört: 60 EUR
- Zusätzlicher Fahrer: 1.200 RSD pro Mietvorgang
- Verlorener Schlüssel/Fernbedienung: 500 EUR
- Verlorenes/zerstörtes Kennzeichen oder Dokumente: 150 EUR + MwSt.
- GPS-Navigation: 5 EUR + MwSt. pro Tag (max. 50 EUR); verloren: 1.000 EUR
- Grenzübertrittsgebühr: 1.500 RSD + MwSt. pro Mietvorgang
- Parkbußgelder: 30 EUR + MwSt.; Verwaltungsgebühr: 20 EUR + MwSt.
- Wiederherstellung des Kilometerzählers: 1.000 EUR + MwSt.
- Auf alle Mietkosten wird 20% MwSt. erhoben
Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen und zur Erbringung von Dienstleistungen gegenüber dem Kunden, in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz der Republik Serbien. Daten können den zuständigen Behörden (Polizei, Gericht) übermittelt werden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Mit Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter, dass er über die Datenschutzregeln informiert wurde und gibt seine freiwillige Einwilligung.